Beitragsordnung

Beitragsordnung

Die vorliegende Beitragsordnung der Jungen Liberalen gilt für den Kreisverband Junge Liberale Heidelberg

§ 1 Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge sind bis Ablauf des Kalenderjahres an den Kreisverband der Jungen Liberalen Heidelberg (im Nachfolgenden: Kreisverband) zu leisten. Der Mitgliedsbeitrag kann von jedem Mitglied direkt auf das Geschäftskonto des Kreisverbandes eingezahlt oder per Einzugsermächtigung an den Kreisverband übertragen werden.

§ 2 Beitragssatz

1. Der Jahresbeitrag beträgt einheitlich für jedes Mitglied 3,- € monatlich (36,- € im Jahr). Es steht jedoch jedem Mitglied frei, einen höheren Beitrag zu entrichten.

2. Schüler bleiben beitragsfrei, wenn sie bis zum Ende des Kalenderjahres einen entsprechenden Nachweis für ihren Schülerstatus vorlegen können.

3. Fördermitglieder entrichten einen finanziellen Beitrag. Die Höhe des Beitrags steht ihnen frei.

4. Rückerstattungen sind generell nicht möglich. Für die ordnungsgemäße Kassierung ist der Schatzmeister verantwortlich.

§ 3 Nichtzahlende Mitglieder

Bei offenen Mitgliedsbeiträgen in Höhe von zwei Jahresbeiträgen erfolgen vom Schatzmeister zu Beginn des neuen Kalenderjahres binnen sechs Wochen drei schriftliche Mahnungen mit einer Zahlungsfrist von jeweils vier Wochen. Die letzte Zahlungserinnerung muss postalisch erfolgen und auf das Ausschlussverfahren und den damit verbundenen Verlust der Mitgliedschaft hinweisen. Die Kopien der Zahlungserinnerungen müssen aufgehoben und nach Abschluss des Ausschlussverfahrens an den Landesvorstand weitergeleitet werden.

§ 4 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt satzungsgemäß am 14. Oktober 2010 in Kraft.